Centro per l'Autonomia di Roma

Zielsetzungen und Grundsätze

Italienische Verfassung

"Alle Staatsbürger haben die gleiche gesellschaftliche Würde und sind vor dem Gesetz ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, der Sprache, des Glaubens, der politischen Anschauungen, der persönlichen und sozialen Verhältnisse gleich. Es ist Aufgabe der Republik, die Hindernisse wirtschaftlicher und sozialer Art zu beseitigen, die durch eine tatsächliche Einschränkung der Freiheit und Gleichheit der Staatsbürger der vollen Entfaltung der menschlichen Person und der wirksamen Teilnahme aller Arbeiter an der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gestaltung des Landes im Wege stehen" (Verfassung der italienischen Republik, Artikel 3)

Auf Artikel 3 stützt das Zentrum den Respekt gegenüber den folgenden Grundsätze:

  • Gleichheit vor dem Gesetz ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, der Sprache, des Glaubens, der politischen Anschauungen. Die Regeln, die die Beziehungen zwischen Benutzer und Dienste betreffen, sind für alle gleich;
  • Unparteilichkeit, damit die Arbeit des Zentrums dem Grundsaz der Obiektivität und Gerechtigkeit folgen kann;
  • Beständigkeit und Regelmäßigkeit der Lieferung der öffentlichen Dienste;
  • Wahlrecht zwischen unterschiedlichen Einrichtungen, die die örtlichen Dienstleistungen anbieten;
  • Teilnahme und Recht auf Information; jeder hat das Recht, Meinungen, Raten odre Urteilen über Dienste abzugeben, um eine richtighe Lieferung der Dienste zu versichern;
  • Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit der Dienste, um die Ressourcen am besten zu benutzen.

Zielsetzung des Selbständigkeitszentrums

Unsere Zielsetzungen bestehen darin, den Personen mit Behinderung zu helfen, ein selbstständiges Leben führen zu können. Zu diesem Zweck werden Dienste nicht stationäre und individuelle Behandlungen angeboten, die die gesellschaftlichen und psycologischen Lebenskontexten der Person mit Behinderung berücksichtigen.