Italienische Verfassung
"Alle Staatsbürger haben die gleiche gesellschaftliche Würde und sind vor dem Gesetz ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, der Sprache, des Glaubens, der politischen Anschauungen, der persönlichen und sozialen Verhältnisse gleich. Es ist Aufgabe der Republik, die Hindernisse wirtschaftlicher und sozialer Art zu beseitigen, die durch eine tatsächliche Einschränkung der Freiheit und Gleichheit der Staatsbürger der vollen Entfaltung der menschlichen Person und der wirksamen Teilnahme aller Arbeiter an der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gestaltung des Landes im Wege stehen" (Verfassung der italienischen Republik, Artikel 3)
Auf Artikel 3 stützt das Zentrum den Respekt gegenüber den folgenden Grundsätze:
Zielsetzung des Selbständigkeitszentrums
Unsere Zielsetzungen bestehen darin, den Personen mit Behinderung zu helfen, ein selbstständiges Leben führen zu können. Zu diesem Zweck werden Dienste nicht stationäre und individuelle Behandlungen angeboten, die die gesellschaftlichen und psycologischen Lebenskontexten der Person mit Behinderung berücksichtigen.