Der Sozialarbeiter führt die Person mit Behinderung zur Erlangung der Rechte
und hilft dabei, das Behinderungsrecht kennen zu lernen. Im Notfall nehmen
unsere Mitarbeiter direkten Kontakt mit den Einrichtungen auf, die sich
mit den Dienste beschäftigen.
Diese Tätigkeit bezieht sich auf:
Zusammen mit dem Sozialarbeiter können auch Betroffenenberater verwickelt werden.